Wie funktioniert denn die Hamburg SocialCard?
Es handelt sich um eine guthabenbasierte Bezahlkarte ohne Kontobindung, die an Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben wird. Geldleistungen werden nicht mehr in Form von Bargeld ausgehändigt oder auf ein eigenes, frei verfügbares Bankkonto überwiesen, sondern auf die SocialCard geladen.
Dies bedeutet real, dass Inhaber*innen der Hamburger SocialCard nur in Geschäften, die VisaDebit-Zahlungen akzeptieren, einkaufen können. Überweisungen sowie die Nutzung im Ausland sind mit der SocialCard ausgeschlossen, ebenso der Online-Handel. Bargeld-Abhebungen sind auf maximal 50 € monatlich beschränkt. Minderjährige erhalten keine eigene SocialCard, ihre Geldleistungen werden auf die Karte eines Elternteils geladen. Pro Kind können monatlich 10 € zusätzlich abgehoben werden. Es ist vorgesehen, dass Menschen die ihnen zustehenden Geldleistungen ausschließlich über ihre SocialCard erhalten, auch wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung bereits verlassen haben, über ein eigenes Konto verfügen oder in Minijobs arbeiten.
Was ist das Problem?
Die Einführung der Hamburger SocialCard ist eine symbolpolitische Handlung, die gravierende Verschlechterungen für Betroffene nach sich zieht und Menschenfeindlichkeit weiter normalisieren soll.
1. Gesellschaftliche Exklusion, Repression und Einschränkung der Selbstbestimmung:
Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Hamburger Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine. Wie Menschen nun mit der SocialCard Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt. Mehrere Klagen laufen bereits diesbezüglich gegen die Karte.
2. Kontrolle und Überwachung:
Bestimmte Händler*innen, z.B. solche ohne Visa-Kartenzahlung, sowie der Online-Handel, Überweisungen und die Nutzung im Ausland sind bereits für das Bezahlen mit der Hamburger SocialCard ausgeschlossen. Technisch hätte das Amt zudem die Möglichkeit (wenn auch derzeit nicht vorgesehen), Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar!
3. Ausweitung auf weitere Sozialleitungsempfänger*innen:
Erste Forderungen nach einer Bezahlkarte für bspw. Bürgergeld-Beziehende wurden bereits laut. Die SocialCard und ihre Ausweitung beträfe die vulnerabelsten Personengruppen: Schutzsuchende, Menschen, die von (Alters-)Armut betroffen sind, Menschen mit Behinderung, mit chronischen oder psychischen Krankheiten. Ein Land, das sich als Sozialstaat versteht, ist verpflichtet, eben diese Menschen zu beschützen!
4. Die Bezahlkarte - Heute wie damals eine populistische Symbolpolitik:
Ende der 1990er Jahre führte die Einführung einer ähnlichen Bezahlkarte in Teilen Berlins dazu, dass Händler*innen die Notlage von Geflüchteten ausnutzten: Gegen einen Aufschlag zahlten sie Geflüchteten Bargeld aus. Die Bereicherung an den ohnehin geringen Geldmitteln von Asylbewerber*innen ist unter keinen Umständen hinzunehmen! Dies offenbart die Dringlichkeit und Relevanz von einem uneingeschränkten Zugang zu Bargeld und zum anderen, dass die Bezahlkarte den Zugang zu Bargeld zwar massiv erschwert, ihn jedoch nicht gänzlich verhindern kann. Die Wege an Bargeld zu kommen, sind kreativ und vielfältig.